Die Vermietung von Immobilien wirft rechtliche Fragen auf, die in den meisten Fällen nur von Experten fachgerecht beantwortet werden können. Der gesetzliche Rahmen ist äußerst komplex und im stetigen Wandel. Wir beraten und vertreten Vermieter und Mieter unter anderem zu folgenden Punkten:
Die formelle Teilung eines Grundstücks durch Teilungserklärung ermöglicht den Erwerb einer sogenannten Eigentumswohnung. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt das Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden (Sondereigentum), an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (Teileigentum) und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück (Gemeinschaftseigentum). Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter und einzelne Wohnungseigentümer in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts.
Zu den typischen Fragen im Wohnungseigentumsrecht gehören insbesondere:
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