In Deutschland werden jedes Jahr ca. 100 Milliarden Euro vererbt. Der Anteil der Erbschaften mit Vermögensbezügen in die Türkei steigt dabei überproportional an. Miliardensummen sind aber auch hier bereits erreicht. Vielen Erben fehlt der Vermögensüberblick über ihre verstorbenen Verwandten und sie wissen auch nicht, wo und wie sie ihren Erbschaftsanspruch sichern können. Besonders viele türkeistämmige Zuwanderer der 1. Generation haben ihr Vermögen in Geld, Gold und Grundstücken in ihrer Heimat angelegt ohne hierüber ein Testament zu hinterlassen und die Erbengeneration kennen sich mit dem Recht und der Gepflogenheiten dieser Heimat nicht aus, so dass hier Barrieren zu überwinden sind, die die Erblasser oftmals nicht bedacht haben. Unsere Anwaltskanzlei hat Erfahrung mit dem Umgang komplizierter Erbfälle mit Türkeibezug. Durch unsere anwaltlichen Kooperationen stellen für uns erbrechtliche Fälle mit Vermögensbeziehungen in die Türkei keine unüberwindbaren Schwierigkeiten dar.
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