Strafrecht

Häufig führt behördlicher Verfolgungseifer zur Verletzung vieler Grund- und Verfahrensrechte. Dabei gilt im Strafrecht eine Unschuldsvermutung, die den Strafverfolgungsbehörden immer wieder vorgehalten werden muss. Auch ist die Privatsphäre ein grundrechtlich geschützter Bereich. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens stellt für den Betroffenen eine belastende Situation dar. Jeder Beschuldigte hat das Recht zu schweigen und sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Die Erfahrung lehrt, dass schon früh im Ermittlungsverfahren anwaltlicher Rat wertvoll sein kann, da nur Rechtsanwälte ein Akteneinsichtsrecht haben und besser beurteilen können, ob dem Tatvorwurf aktiv begegnet werden sollte oder die Sachlage das Schweigen des Mandanten gebietet. Im Strafprozessrecht gibt es überdies vielfältige Verteidigungsmöglichkeiten, die nur ein Rechtsanwalt effektiv einsetzen kann. Er weiß z. B. wann er einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen kann. Die Anwesenheit eines Rechtsanwalts bei einer Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahme kann helfen, um sich effektiv vor unfairen Verfolgungsmethoden zu schützen.
Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist aber auch sehr hilfreich, wenn man Opfer von Straftaten geworden ist. Er kann die verschiedenen Ansprüche der Opfer besser beurteilen. Außerdem ist sehr effektiv, wenn ein Strafantrag oder eine Strafanzeige von einem Rechtsanwalt formuliert wird. Im Übrigen gibt es die Möglichkeit, an einem Strafverfahren anwaltlich vertreten als Nebenkläger teilzunehmen.
Wir vertreten Sie in allen Stadien einer strafrechtlichen Angelegenheit, insbesondere zu folgenden Punkten:
- Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
- Anwesenheit bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen
- Anwesenheit bei Vernehmungen des Beschuldigten
- Antrag auf Akteneinsicht
- Auslieferungsverfahren
- Beschwerde gegen Durchsuchung und Beschlagnahme
- Betäubungsmitteldelikte
- Brandstiftungsdelikte
- Computer- und Internetstraftaten
- Eigentumsdelikte
- Einziehung
- Führerscheinentzug
- Gewalttaten
- Haftbefehl
- Haftbeschwerde
- Haftentlassungsantrag
- Haftprüfung
- Jugendstrafsache
- Mord- und Totschlag
- Nebenklage
- Ordnungswidrigkeiten
- Privatklage
- Steuerfahndung
- Strafantrag
- Strafanzeige
- Strafbefehl
- Strafrechtliche Berufungen und Revisionen
- Strafprozess
- Strafvollstreckung und Strafvollzug
- Strafverteidigung
- Unterbringungsverfahren
- Untersuchungshaft
- Verkehrsstraftaten (Bußgeldsachen)
- Wiederaufnahme des Verfahrens
- Wirtschaft- und Steuerstrafsachen
Der Deutsche Anwaltverein rät:

Gehen Sie zum Anwalt, bevor Sie es müssen.
Auch wenn Sie als Unternehmer nur Gutes im Schilde führen: Kleine Fehler können große Folgen haben. Lassen Sie Unsicherheiten bei Verträgen, Rechtsformen oder Steuerangelegenheiten also lieber von Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt ausräumen.
(Aus der Imagekampagne des DAV: Vertrauen ist gut, Anwalt ist besser).
Wir stimmen dem Deutschen Anwaltverein zu: Der Bereich der steuer- und wirtschaftsstrafrechtlichen Beratung wird von vielen Unternehmern leider all zu oft vernachlässigt. Die Anstrengungen der Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität unter Ausweitung der Verantwortlichkeitsgrenzen nehmen jedoch stetig zu. Dabei ist immer nur der Einzelne individuell von einer Verfolgung betroffen, selbst wenn er z. B. als Geschäftführer im Interesse seines Unternehmens gehandelt hat. Damit verbunden sind u. a. auch unangenehme Hausdurchsuchungen oder Observationen bis in den persönlichen Bereich hinein. Zudem können sich die Ermittlungen über mehrere Jahre hinziehen und dadurch die eigene Psyche sowie die Familienangehörigen erheblich belasten. Eine frühzeitige und präventive Beratung bewahrt Sie vor ungeahnten finanziellen und persönlichen Nachteilen.
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Rufen Sie uns an unter +49 221 8006399 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Rechtsanwälte Koparan & Dr. Kaba Partnerschaft
