Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegeschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt.

 

Mit Trennung und Scheidung stellen sich vielfältige existentielle Fragen, die Ihre persönliche und wirtschaftliche Zukunft nachhaltig beeinflussen werden. In Familienangelegenheiten kommt es auf einen Rechtsanwalt an, der Ihnen in Fragen zur Trennung und Scheidung, zum Unterhalt, zur Vermögensauseinandersetzung sowie zum Sorgerecht zur Seite steht und Ihre Interessen vertritt. Gerade Unterhaltsberechnungen und Berechnungen von Ansprüchen aus dem Zugewinnausgleich können kompliziert sein.

 

Die überwiegende Zahl, der von uns betreuten Familienrechtsmandate haben auch einen Bezug zum türkischen Familienrecht. Ob deutsches oder türkisches Familienrecht anzuwenden ist, ist für das Ergebnis eines Rechtsfalls von ausschlaggebender Bedeutung. Bei einem türkischen Ehepaar gilt für die Scheidung das türkische Recht. Das deutsche Familiengericht wird also das Scheidungsrecht der Türkei zur Anwendung bringen, welches viele deutsche Scheidungsrichter aufgrund der Vielzahl von Fällen bei den Amtsgerichten mittlerweile gut beherrschen. Hat einer der türkischen Ehegatten aber später die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, so findet nach dem türkischen Internationalen Privatrecht das deutsche Scheidungsrecht Anwendung, wenn das Ehepaar seinen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt in Deutschland hatte. Allerdings ändert sich bei einem Staatsbürgerschaftswechsel am Güterstand nichts. Galt also bei Begründung der Ehe die türkische Errungenschaftsgemeinschaft als gesetzlicher Güterstand, gilt dieser nach wie vor weiter, selbst wenn sogar beide Ehegatten die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben. Auch im Rahmen des Unterhaltsanspruchs für Trennung, Scheidung und der Kinder gelten spezielle Regelungen. Es ist ratsam, vor Einreichung von Anträgen bei den Familiengerichten anwaltlich zu klären, welches Recht anwendbar ist, um den Besonderheiten des jeweiligen Rechts Rechnung zu tragen und keine nachteiligen Entscheidungen zu treffen.

 

Auch muss daran gedacht werden, dass ein Scheidungsurteil, das in Deutschland ergangen ist, in der Türkei auch anerkannt wird, damit es dort rechtswirksam wird (tenfiz). Der Antrag sollte durch einen in der Türkei zugelassenen Rechtsanwalt gestellt werden. Unsere Kanzlei kennt zuverlässige Rechtsanwälte in der Türkei und kann sowohl bei der Beauftragung als auch der Korrespondenz behilflich sein.  

 

Wir beraten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

 

  • Abänderung von Unterhaltstiteln
  • Adoption
  • Anerkennung der Scheidung in der Türkei (tenfiz)
  • Aufhebung der Ehe
  • Düsseldorfer Tabelle
  • Ehevertrag
  • Ehewohnung
  • Elternunterhalt
  • Gewaltschutz
  • Gütergemeinschaft
  • Gütertrennung
  • Herausgabe des Kindes
  • Hausratsaufteilung
  • Inobhutnahme
  • Kindesentführung
  • Kindesunterhalt
  • Nachehelicher Ehegattenunterhalt
  • Namensrecht
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Partnerschaften außerhalb der Ehe
  • Scheidung
  • Sorgerecht
  • Trennungsunterhalt
  • Türkisches Familienrecht
  • Umgangsrecht
  • Vaterschaft
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich
  • Vormundschaft
  • Zugewinnausgleich



Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter +49 221 8006399 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.